Vollgutachten nach §21 StVZO

Wenn keine gültige Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung vorliegt, wird häufig ein Vollgutachten nach §21 StVZO benötigt. Wir unterstützen Sie bei der Zulassung.

Warum ein Vollgutachten?

Kraftfahrzeuge benötigen für ihre Inbetriebnahme und die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland grundsätzlich eine gesetzliche Erlaubnis, die sogenannte Betriebserlaubnis. Sie bestätigt, dass Fahrzeug und Fahrzeugteile die Vorschriften erfüllen. Bei der Erstellung des Vollgutachtens nach § 21 StVZO wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht und ob Umrüstungen oder gegebenenfalls Ausnahmen von einzelnen Ausrüstungsvorschriften notwendig sind. Es werden die Technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung ermittelt und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft.

Typische Fälle für ein Vollgutachten

  • Importfahrzeuge von außerhalb der EU (3.Land wie z. B. USA, Japan, Schweiz)
  • Alterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung oder anderen Dokumenten,
  • ein lange stillgelegtes Fahrzeug das nun nach sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und wieder zugelassen werden soll oder für das keine Fahrzeugdokumente vorhanden ist (z. B. Scheunenfund),
  • Fahrzeuge, bei denen die Betriebserlaubnis erloschen ist
  • Bestimmte Eigenbauten oder Spezialfahrzeuge (z.B. Krafträder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge).

Fahrzeug bei der Begutachtung

Ablauf des Vollgutachtens

Unsere Unterschriftsberechtigten (USB) des Technischen Dienstes können gewisse Prüfpunkte selbst am Fahrzeug überprüfen. Für andere ist die Vorlage eines entsprechenden Prüfberichts (zum Beispiel ein Abgasgutachten eines anerkannten Labors) notwendig. Sollte keine Datenbestätigung des Herstellers vorhanden sein, benötigen Sie ein Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle. Dieses beinhaltet im besten Fall auch die erforderlichen Nachweise für z.B. das Abgas- und Geräuschverhalten. Dieses Datenblatt können Sie selbst bei einer Datenblattstelle Ihrer Wahl bestellen (alle bekannten Daten müßen der Datenblattstelle übermittelt werden, je umfangreicher das Datenblatt desto geringer der Aufwand des USB) oder wir übernehmen das für Sie.