Welche Fahrzeuge bekommen ein H-Kennzeichen?
Für die Vergabe des H-Kennzeichens ist eine spezielle Begutachtung (in Kombination mit einer Hauptuntersuchung) notwendig. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug ein solches Kennzeichen bekommen kann: Ein H-Kennzeichen erhalten in der Regel Fahrzeuge, die seit mindestens:
- Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren
- Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis)
- positive Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut)
- Fahrzeug ist in einem guten und erhaltenswerten Zustand
- Originalzustand oder originalgetreu restauriert
- zeitgenössische Umbauten bzw. Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung stehen der H-Zulassung nicht entgegen
- Umbauten, die älter als 20 Jahre sein müssen
Was umfasst die Oldtimerbegutachtung?
- Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Bewertung von Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- Gesamtbegutachtung des Fahrzeugs
- Beurteilung der Originalität der Hauptbaugruppen (Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage, Innenraum usw.)
Vorteile des H-Kennzeichens
Die Einstufung als Oldtimer bringt neben dem historischen Status oft auch finanzielle Vorteile – etwa eine pauschale Kfz-Steuer und in vielen Fällen günstige Versicherungskonditionen. Zusätzlich erhalten viele Oldtimer mit H-Kennzeichen Zutritt zu Umweltzonen.
Wichtig: Wenn durch Umbauten, unsachgemäße Reparaturen oder Vernachlässigung die Anforderungen an einen historischen Zustand nicht mehr erfüllt sind, kann das H-Kennzeichen entzogen werden. Änderungen sind der zuständigen Behörde mitzuteilen.