Gasprüfungen für verschiedene Fahrzeugtypen
Wir bieten Gasprüfungen für eine Vielzahl von Fahrzeugen an, zum Beispiel LKW, Busse, PKW und Wohnmobile. Je nach Situation kommen verschiedene Prüfarten zum Einsatz:
Gasanlagenprüfung (GAP)
Die GAP umfasst als eine beigestellte Untersuchung eine Prüfung der gesamten Gasanlage,
bei der unter anderem die Druckregelanlage, die Gaszuleitungen, die Tanks und die Ventile auf ihre Funktionsfähigkeit und Dichtheit geprüft werden.
Zudem ist eine erweiterte Sichtprüfung mit Freilegung der Gastanks zwingend erforderlich, soweit diese nicht vollumfänglich einsehbar sind.
Dazu gehört auch das Entfernen von Abdeckungen und Verkleidungen, um Beschädigungen zu erkennen,
die Korrosionsfreiheit zu bestätigen sowie um die korrekte Befestigung und die Identifizierung der verbauten Bauteile zu bestätigen.
Fahrzeughalter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage zu Antriebszwecken ausgerüstet sind, müssen bei jeder Reparatur der Gasanlage im Niederdruckbereich eine Dichtheits- und Funktionsprüfung durchführen lassen.
Bei umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie bei deren Beeinträchtigung durch einen Brand oder einen Unfall muss eine vollständige Gasanlagenprüfung erfolgen. Die Gasanlagenprüfungen sowie Dichtheits- und Funktionsprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von:
1.Prüfingenieuren einer technischen Überwachungsorganisation,
2. amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr,
3. verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, die ab dem 01.07.2022 einem akkreditierten System nach DIN ISO EN/IEC 17020 angehören müssen.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
An gasbetriebenen Fahrzeugen wird im Rahmen der Hauptuntersuchung als eigenständiger Bestandteil die GWP durchgeführt.
Sie hat keine eigene Frist und ist mit der nächsten Hauptuntersuchung erneut fällig. Wurde innerhalb eines Monats vor der Durchführung der Hauptuntersuchung eine Gasanlagenprüfung (GAP mit DAkkS-Nachweis) durchgeführt, wird auch diese anerkannt.
Eine vorgelegte GSP einer anerkannten Werkstatt kann im Rahmen der Hauptuntersuchung nur in Verbindung mit einem GAP-Nachweis anerkannt werden. Die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) kann dann entfallen.
Auch bei dieser Prüfung ist eine sogenannte „erweiterte Sichtprüfung“ mit Freilegung der Gastanks zwingend erforderlich soweit diese nicht vollumfänglich einsehbar sind.
Dazu gehört das Entfernen von Abdeckungen und Verkleidungen, um Beschädigungen zu erkennen, die Korrosionsfreiheit zu bestätigen sowie die korrekte Befestigung und die Identifizierung der verbauten Bauteile zu bestätigen.
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Die GSP hingegen prüft den fachgerechten Einbau einer vollständigen Gasanlage in das Fahrzeug,
samt Druckregelung, Verlegung der Gasleitungen und fachgerechter Montage der vorhandenen Gastanks entsprechend der Einbauanleitung.
Das gilt für Kraftfahrzeuge, in denen nachträglich eine Gasanlage verbaut wurde. Im Ausland verbaute Anlagen müssen grundsätzlich
den GSP-Berechtigten einer technischen Überwachungsorganisation (z.B. GTÜ) oder einer Technischen Prüfstelle (TP) vorgestellt werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie das deutschsprachige Einbauhandbuch und das Einbauschild vorlegen.
Die Gassystemeinbauprüfung beinhaltet die Identifizierung der Gasanlage und die Zuordnung der vorgelegten Bescheinigungen und Dokumente zum Fahrzeug.
Zudem enthält sie die Einbauprüfung, die Funktionsprüfung und die Dichtheitsprüfung. Zum Abschluss wird ein Nachweis erstellt, der einen Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle beinhaltet.
Was wird an Gasfahrzeugen zusätzlich bei der HU geprüft?
Im Rahmen der GWP werden die Bauteile der Gasanlage in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Prüfung auf ihre Zulässigkeit, ihren Zustand und auf Auffälligkeiten überprüft. Die Gasanlage wird einer Funktionsprüfung sowie einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Die dazu gegebenenfalls beigestellte GAP oder die GSP einer berechtigten Werkstatt darf maximal einen Monat vor Durchführung der HU durchgeführt worden sein (Anlage VIII StVZO).
Wir empfehlen Ihnen unbedingt, eine regelmäßige Gasprüfung durchführen zu lassen und damit sicherzustellen, dass sich die Gasanlage in einem einwandfreien Zustand befindet. An den Gastanks ist dabei keine Korrosion zulässig.
Muss nach einem Unfall eine Gaswiederholungsprüfung durchgeführt werden?
Hatte Ihr Fahrzeug einen Unfall mit Beeinträchtigung der Gasanlage, oder ist an der Gasanlage eine systemrelevante Reparatur bzw.
eine Wartung mit dem Tausch von Komponenten erfolgt, so müssen Sie eine außerordentliche Gasanlagenprüfung (GAP) durchführen lassen. Diese Prüfung ist vom Umfang und der Durchführung identisch mit einer GWP.
Unsere kompetenten Prüfingenieure stehen Ihnen für diese Prüfungen und weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.