Wann ist eine Änderungsabnahme nötig?
Nicht für jede Änderung am Fahrzeug ist eine Änderungsabnahme notwendig. Weist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des angebauten Zubehörs keine Abnahmepflicht für das Fahrzeugmodell aus, reicht das Mitführen besagter ABE als Nachweis, dass die Änderung zulässig ist aus. Oftmals sind für Umbauten oder Änderungen am Fahrzeug aber besondere Maßnahmen oder Untersuchungen erforderlich. Da Zubehör meist für verschiedene Fahrzeuge auf den Markt gebracht wird, ist nur selten eine universelle Freigabe möglich. Die genauen Auflagen für Ihr Fahrzeugmodell sind in der ABE oder in dem zu dem Umbauteil gehörigen Teilegutachten aufgeführt. Hier finden sich auch eventuelle Auflagen die eine Kombination mit anderen Fahrzeugveränderungen betreffen.
In den zugehörigen Regelungen der StVZO ist festgelegt, in welchen Fällen eine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist und wann Eintragungen entfallen können, zum Beispiel bei Bauteilen mit E-Prüfzeichen oder bestimmten ABEs.
Mit Teilegutachten oder ABE
Liegt zum eingebauten Bauteil ein passendes Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor, kann die Änderungsabnahme in der Regel problemlos durchgeführt werden. Die Änderungen werden dann in die Fahrzeugpapiere übernommen.
Typische Änderungen, die eine Änderungsabnahme erfordern (z.B.):
- Veränderung der Motorleistung, Abgasverhalten etc. (Motortuning)
- Karosserietuning (Anbauteile wie Spoiler etc.)
- Veränderungen an der Bremsanlage
- Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung)
- Veränderung des Geräuschverhaltens (z.B. Einbau eines Sportluftfilters)
- Änderungen an der Abgasanlage
Was muss ich zur Änderungsabnahme mitbringen?
Damit wir Ihre Änderungsabnahme durchführen können, benötigen wir Ihren Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Gutachten für die Anbauteile (ABE, Teilegutachten, EG-Typgenehmigung für Teile, ECE-Genehmigung). Bei vielen Teilen ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Hersteller beigelegt; auch dann kann ggf. eine Änderungsabnahme erforderlich sein. Sollten Ihnen diese Nachweise abhandengekommen sein, können wir diese, mit etwas Glück, in der GTÜ-Prüfzeugnisdatenbank, in der die meisten gängigen Gutachten gespeichert sind, finden. In schwierigen Fällen können wir außerdem bei der Beschaffung von Gutachten beim Hersteller unterstützen.
Ohne Unterlagen oder bei komplexen Umbauten
Gibt es zu einem Bauteil keine Unterlagen oder werden die Auflagen eines Gutachtens nicht eingehalten, kann eine Einzelabnahme nach § 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO erforderlich werden – insbesondere bei mehreren kombinierte Tuningmaßnahmen (z. B. Tieferlegung und andere Rad-/Reifenkombination).