Was wird bei der HU geprüft?
In Deutschland müssen Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Die HU ist eine Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung, bei der Fahrzeuge nicht zerlegt werden müssen. So wird sichergestellt, dass sie technisch in Ordnung sind und die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Nach erfolgreich bestandener Prüfung bringen wir die HU-Plakette an Ihrem Kennzeichen an.
Wann muss ich zur Hauptuntersuchung?
Generell müssen Kraftfahrzeuge, die der Zulassungspflicht unterliegen einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Wann Ihr Fahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an den Daten im letzten Prüfbericht, am Stempel im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder am einfachsten an der Plakette. Die Plakette wird in der jeweils gültigen Jahresfarbe vergeben und am hinteren Kennzeichen angebracht. In der Mitte ist das Jahr angegeben, in der das Fahrzeug wieder zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. Der Monat, in dem Sie zur GTÜ oder einer anderen Prüforganisation müssen, ist jeweils derjenige, der nach oben zeigt. Die dunkle Markierung zwischen 1 und 11 dient nur der optischen Orientierung.
Bitte bringen Sie zur Hauptuntersuchung folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Unterlagen über eventuell verbaute Zubehörteile
- Sichtverhältnisse (Scheiben, Wischer, Spiegel)
- Lenkung und Fahrwerk
- Bremsanlage (Wirkung, Gleichmäßigkeit, Dichtheit)
- Räder und Reifen (Zustand, Profiltiefe, Befestigung)
- Karosserie und Rahmen (Korrosion, Schäden, Anbauteile)
- Beleuchtung und elektrische Anlage
- Abgasanlage und Geräuschverhalten
- Sicherheitsausstattung im Innenraum (Gurte, Airbags, Bedienelemente)
Mängelkategorien
Je nach Zustand des Fahrzeugs werden Mängel in verschiedene Kategorien eingeteilt – von geringen bis hin zu erheblichen oder gefährlichen Mängeln. Erst wenn sicherheitsrelevante Mängel behoben sind, kann eine gültige Plakette erteilt werden. Bei Einstufung als verkehrsunsicher darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Wie lange darf man die Frist überziehen?
Generell gar nicht! Wird die Hauptuntersuchung innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Plakette durchgeführt,
ändert sich nichts am Entgelt. Bei mehr als zwei Monaten Überziehung wird ein Aufschlag von 20% auf den HU-Anteil berechnet,
da dann eine sogenannte „vertiefte Hauptuntersuchung“ durchgeführt werden muss.
Durch Überziehungen riskiert man zudem Bußgelder durch die Polizei und ggf. Punkte in Flensburg.
Achtung: Fristüberziehungen können bei Unfällen, die in Zusammenhang mit HU relevanten Mängeln stehen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Tipp: Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung auf offensichtliche Mängel. Die Werkstatt Ihres Vertrauens ist Ihnen hierbei behilflich. Auf diese Weise können bestehende Mängel vorzeitig behoben werden, ohne dass eine kostenpflichtige Nachprüfung erforderlich wird.
Ihr Vorteil beim Ingenieurbüro Roßkopf
Als GTÜ-Vertragspartner sind wir Ihr Ansprechpartner vor Ort für alle Fragen rund um die HU inkl. Abgasuntersuchung. Wir prüfen fair, unabhängig und verständlich.
Sicher durch die HU - mit den Checklisten der GTÜ
Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, haben wir einige Checklisten zusammengestellt. Laden Sie sich diese auf der Homepage der GTÜ herunter! "HIER"