Feinstaubplakette

Für die Einfahrt in viele Umweltzonen ist eine passende Feinstaubplakette Pflicht. Wir beraten Sie und stellen die Plakette für Ihr Fahrzeug aus.

Umweltzonen und Plakettenfarben

Mittlerweile gibt es in Deutschland zahlreiche Umweltzonen. Je nach Schadstoffgruppe des Fahrzeugs wird eine Plakette in einer bestimmten Farbe vergeben (z. B. grün). Die Plakette zeigt an, in welchem Maß sich Ihr Fahrzeug an der Feinstaubbelastung beteiligt.


Feinstaubplakttenfarben

Informationen zur Einstufung

Über die GTÜ können Sie die Einstufung Ihres Fahrzeugs und die passende Plakettenfarbe ermitteln. Auf der GTÜ-Informationsseite zur Feinstaubplakette finden Sie Details zu den einzelnen Schadstoffklassen und Fahrzeugkategorien.


Welche Kraftfahrzeuge sind betroffen?

Pkw, Busse und Lkw. Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge:

  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forst­wirtschaftliche Zug­maschinen
  • zwei- und drei­rädrige Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Sonder­rechten nach § 35 StVZO (z. B. Blaulicht)
  • mobile Maschinen
  • Fahrzeuge, mit denen außer­gewöhnlich geh­behinderte, blinde oder hilflose Personen fahren oder gefahren werden, bei Nachweis von „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
  • Oldtimer mit H-/07er-Kennzeichen

Ausländische Fahrzeuge in deutschen Umweltzonen?

Autos mit ausländischer Zulassung haben in deutschen Städten, die Umweltzonen eingerichtet haben, freie Fahrt, wenn sie schadstoffarm und mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Stimmt die Farbe der Feinstaubplakette am Fahrzeug nicht mit der Feinstaubplakette auf dem Umweltzonenschild überein, darf das Fahrzeug die Umweltzone nicht befahren. Kraftfahrzeuge, die mit einer auf dem Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot ausgenommen.


Die Feinstaubplakette selbst können Sie selbstverständlich auch bei uns im Ingenieurbüro erhalten.